Die Handels- und Gewerbefreiheit der schweizerischen Bundesverfassung erlaubt es in der Regel allen Personen, auch Ausländern, in der Schweiz ein Gewerbe zu betreiben, ein Unternehmen zu gründen oder sich an einem solchen zu beteiligen. Es bedarf grundsätzlich keine Genehmigung durch die Behörden oder durch Kammern und Berufsverbände. Für Ausländer ist zur persönlichen und dauernden Geschäftsausübung jedoch eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung nötig.

 

Die typischen Ansiedlungsformen eines ausländischen Unternehmens in der Schweiz sind die Tochtergesellschaft und die Zweigniederlassung.

Die Wahl der richtigen Niederlassungs- und Rechtsform hat einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg der Ansiedlung. Auch können unter Umständen erhebliche steuerliche Vorteile realisiert werden. Der frühzeitige Beizug eines Beraters ist deshalb von unschätzbarem Wert.